Seit Juli 2011 ergänzt der Bundesfreiwilligendienst (BFD) das Angebot des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Am 1. Juli 2011 hat die Bundesregierung den Bundesfreiwilligendienst, auch BFD genannt, eingeführt. Dieser neue Freiwilligendienst löst den einstigen Zivildienst ab. Der BFD steht nicht nur Jugendlichen, sondern auch interessierten Bürgern über 27 Jahre, gleich welchen Geschlechts, offen.
Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind.
- Die Dauer des BFD liegt zwischen sechs und 18 Monaten. Personen über 27 Jahre verpflichten sich für eine Einsatzdauer von mindestens 12 Monaten bei einer Mindestwochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden.
- Begleitet wird der Bundesfreiwilligendienst durch Seminare.
- Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst mindestens 25 Tage.
- Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, nehmen in angemessenem Umfang an den Seminaren teil.
Interesse an einem Bundesfreiwilligendienst?
Dann bewerben Sie sich bitte online. Oder schicken Sie uns Ihre schriftliche Bewerbung.
Über 27-Jährige sollten dem Motivationsschreiben, Lebenslauf und den Zeugnisen diesen Bewerbungsbogen ausgefüllt beifügen.
Unter 27-Jährige füllen bitte diesen Bewerbungsbogen aus und fügen ihn den Unterlagen zu.
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