BFD in der Flüchtlingshilfe

Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren können in Initiativen oder Einrichtungen der Flüchtlingshilfe einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten.
Für diese Freiwilligen gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für andere Freiwillige, die einen Bundesfreiwilligendienst U27 leisten:
- Sie unterstützen 12 Monate* 39 Stunden pro Woche die Fachkräfte in einer Einrichtung der Flüchtlingshilfe,
- in regelmäßigen Abständen nehmen sie an einem fünftägigen Bildungsseminar teil,
- Taschengeld plus 50 Euro Zuschuss zur Verpflegung und werden sozialversichert,
- nach Beendigung des Dienstes werden ihnen ein Zeugnis sowie eine Bescheinigung ausgehändigt.
* Bitte beachten: Im Bereich der Flüchtlingshilfe bieten wir derzeit keine sechsmonatigen Freiwilligendienste an.
In welchen Einrichtungen der Flüchtlingshilfe können Freiwillige mitarbeiten
und welche Aufgaben übernehmen Sie dort?
Der Bereich der Flüchtlingshilfe ist sehr vielfaltig und stetig in Bewegung. Denn gerade bei Angeboten für und mit Geflüchteten muss bedarfsorientiert und flexibel gearbeitet werden. Außerdem müssen sich die Einrichtungen meist schnell auf neue politische Beschlüsse oder die aktuelle Flüchtlingssituation einstellen.
Für die Freiwilligen bedeutet das, dass sie häufig mit Aufgaben betraut werden, die die hauptamtlichen Mitarbeitenden entlasten. Dies sind oft leichte, aber wichtige Tätigkeiten wie Kopien und Listen erstellen, Einkäufe tätigen, Telefondienste und hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen, ... Es kann also sein, dass die Freiwilligen in der Einrichtung zwar viel über die Arbeit mit Geflüchteten erfahren, aber nicht direkt oder nur zeitweise mit den Menschen mit Fluchterfahrung zu tun haben.
Darüber hinaus kann unterschieden werden zwischen sozialen Einrichtungen, die ein spezielles Angebot für Menschen mit Fluchthintergrund darstellen und Einrichtungen, die aufgrund der aktuellen Lage zusätzlich zu ihrer Zielgruppe Kinder und Erwachsene mit Fluchterfahrung betreuen.
Grundsätzlich können BFD-ler/-innen in diesen sozialen Einrichtungen
mit Flüchtlingshilfebezug mitarbeiten
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die vermehrt Kinder mit Fluchterfahrung betreuen, wie zum Beispiel Familienzentren und Offene Ganztagsschulen
Die Freiwilligen unterstützen die Fachkräfte bei der Betreuung einer Kindergruppe, die in der Regel aus Kindern mit und ohne Fluchterfahrung bestehen. Außerdem helfen die Freiwilligen bei allen anfallenden Aufgaben im Alltagsgeschehen mit, wozu auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Tisch eindecken, Spülmaschine ein- und ausräumen, Obst kleinschneiden, Küche sauber machen, ...) gehören. Da es sein kann, dass die Kinder mit Fluchterfahrung in manchen Situationen mehr Unterstützung benötigen, werden Freiwillige unter anderem hiermit beauftragt (bspw. in der OGS: intensivere Hilfe bei den Hausaufgaben). Manche Einrichtungen organisieren außerdem spezielle Angebote für Familien mit Fluchterfahrung, bei deren Organisation und Durchführung ebenfalls Freiwillige mitwirken können.
Ausführliche Infos zu den Aufgaben in einem Familienzentrum oder in einer Kita gib es hier. Infos zu den Aufgaben, mit denen FSJ-ler/-innen und BFD-ler/-innen in Offenen Ganztagsschulen betraut werden, finden Sie hier.
- Kirchengemeinden
Verschiedene Kirchengemeinden engagieren sich in der Flüchtlingshilfe, indem sie ein Netzwerk bestehend aus unterschiedlichen sozialen Einrichtungen, hauptamtlichen Fachkräften und ehrenamtlich tätigen Gemeindemitgliedern knüpfen und koordinieren. In der Regel werden bereits vorhandene Angebote genutzt und entsprechend der situativen Bedürfnisse von Menschen mit Fluchterfahrung erweitert. BFD-ler/-innen sind hier häufig in unterschiedlichen Einsatzorten tätig. Es kann sein, dass an einem Tag der Woche in der Kleiderkammer und an einem anderen in der Kita der Pfarrgemeinde tätig sind. Sie übernehmen einfache Verwaltungstätigkeiten im Pfarrbüro und unterstützen die hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen bei der Koordination und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen.
Wie ein Freiwilligendienst in einer Kirchengemeinde abläuft, ist sehr unterschiedlich und auch immer davon abhängig, welche Fähigkeiten und Interessen Sie mitbringen.
- Flüchtlingswohnheim
Es gibt Flüchtlingswohnheime, die ausschließlich Männer oder ausschließlich Familien aufnehmen und Flüchtlingswohnheime, die Geflüchteten unabhängig von ihrer familiären Situation aufnehmen. Freiwillige helfen bei allen anfallenden Aufgaben in den Heimen mit:- Verwaltungsaufgaben: Telefondienste, Listen erstellen, Unterlagen kopieren, Postablage, ...
- Haustechnische Aufgaben und je nach Vorkenntnissen und Interesse auch leichte handwerkliche Reparaturarbeiten
- Begleitung der Bewohner/-innen zu Arzt- und Behördenterminen und unterstützen beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen
- für Ordnung in den und Pflege der Gemeinschaftsräume sorgen
- In Flüchtlingswohnheimen für Familien kann es sein, dass die Freiwilligen bei der Betreuung der Kinder mithelfen.
- Spezielle Einrichtungen für Menschen mit Fluchterfahrung
Außerdem ist es beim Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingshilfebezug nach § 18 BFDG möglich, dass sie von einer sozialen Einrichtung als BFD-ler/-in angestellt werden, die sie an bestimmten Tagen an andere Einrichtungen der Flüchtlingshilfe entsendet. Ist dies der Fall, so wird das vorab mit den Freiwilligen besprochen, so dass sie wissen, wann sie wo eingesetzt werden.
Sie interessieren sich für einen Bundesfreiwilligendienst in der Flüchtlingshilfe?
Dann bewerben Sie sich online bei uns! Bitte notieren Sie im Bewerbungsbogen unter "Besondere Anmerkungen", dass sie sich vorstellen können, in der Flüchtlingshilfe mitzuarbeiten.