BFD in der Flüchtlingshilfe

Für Frauen und Männer, die einen Freiwilligendienst in der Flüchtlingshilfe leisten möchten, gelten einige besondere Regelungen.  Sie können ihren Dienst nur zum 1.9. beginnen, weil das dritte Bildungsseminar speziell auf das Thema "Flüchtlingshilfe" ausgerichtet ist. In diesem Seminar wollen wir den BFD-ler/-innen, die mit Menschen mit Fluchterfahrung arbeiten, die Möglichkeit geben sich intensiver mit den Hintergründen und Auswirkungen von Flucht sowie politischen und gesellschaftlichen Haltungen zum Thema Flüchtlingshilfe auseinander zu setzen.

 

In diesen sozialen Einrichtungen kann ein BFD mit Flüchtlingshilfebezug geleistet werden:

Vorraussetzungen: Volljährigkeit, Interesse an der Arbeit mit Menschen aus anderen Kulturen, Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil

 

Sie interessieren sich für einen Freiwilligendienst im Bereich der Flüchtlingshilfe? Dann finden Sie hier weitere Informationen.