FREIWILLIGENDIENSTE FÜR MENSCHEN MIT FLUCHTERFAHRUNG

Aktuelles

#FWD-Stärken Aktionstag am 06.11.
07.11.2023 - Nach der erfolgreichen Petition von #Freiwilligendienste-Stärken fand am 06.11. ein bundesweiter Aktionstag statt. Unter dem Motto "kürzt uns nicht weg" wurden Freiwillige, Träger, Einsatzstellen und Wohlfahrtsverbände nochmals laut und setzten sich für den Ausbau der Freiwilligendienste und gegen die drohenden Kürzungen im sozialen Bereich ein.
Landtagsbesuch der Gruppensprechenden
05.05.2023 - Am Mittwoch waren die Gruppensprechenden zu einem besonderen Event eingeladen. Ein Landtagsbesuch inklusive eines Treffens mit Katharina Gebauer von der CDU, die unter anderem Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ist.
Einsatzstellentagung
23.03.2023 - Am 24.03. laden wir alle Vertreter*innen unserer Einsatzstellen zu unserer jährlichen Einsatzstellentagung ein. Neben den Neuerungen im FSD wird es auch um die aktuellen politischen Themen rund um den Freiwilligendienst gehen
Das FSJ und der BFD werden gefördert vom

Freiwilligendienste für menschen mit fluchterfahrung
unter 27 Jahren

Pro Jahr bieten wir 20 jungen Erwachsenen mit Fluchterfahrung die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einer sozialen Einrichtung innerhalb des Erzbistums Köln zu absolvieren. Männer und Frauen zwischen 18 und 26 Jahren unterstützen zwölf Monate Vollzeit Fachkräfte in Pflegeheimen, Krankenhäusern, bei Jugendverbänden, in Kinderheimen und anderen sozialen Einrichtungen. Je nach Einsatzstelle und Interesse können pflegerische, hauswirtschaftliche, haustechnische oder pädagogische Tätigkeiten übernommen werden.

 

Sie erhalten während des Freiwilligendienstes ein monatliches Taschengeld und einen Zuschuss zur Verpflegung (bei einer Vollzeitbeschäftigung z.Z. in Höhe von 440 Euro), werden sozialversichert und von Mitarbeiterinnen/-n des FSD pädagogisch begleitet. Zur pädagogischen Begleitung zählt unter anderem die verpflichtende Teilnahme an fünf Bildungsseminarwochen. Bei diesen Seminaren geht es um die Praxisreflexion, die berufliche Orientierung, die Entwicklung von Perspektiven sowie die Reflexion Ihrer Rolle als Freiwillige/-r in der Einsatzstelle.

 

Wer kann sich bewerben?

  • Junge Menschen mit Fluchterfahrung zwischen 18 und 26 Jahren, die einen Freiwilligendienst absolvieren möchten.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  • Schicken Sie Ihre Online-Bewerbung an den FSD
  • Bei einem persönlichen Gespräch suchen wir dann gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Einsatzmöglichkeit innerhalb des Erzbistums Köln. Wir achten dabei auf Ihre Vorkenntnisse, Interessen, Vorlieben und die gute Erreichbarkeit der Einsatzstelle.
  • Vorstellung und Hospitation in der Einsatzstelle, die in Frage kommen könnte.
  • Wenn wir von Ihnen und der Einsatzstelle eine positive Rückmeldung erhalten, stellen wir Ihnen Ihren Vertrag fertig.

Was sind die Rahmenbedingungen?

  • Sie arbeiten zwölf Monate Vollzeit in einer sozialen Einrichtung im Erzbistum Köln.
  • Die Teilnahme an fünf pädagogisch begleiteten Seminarwochen (mit Übernachtung in Bildungshäusern) ist verpflichtend.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden während des Dienstes gezahlt.
  • Sie erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von z.Z. 440 Euro Verpflegungszuschuss (bei einer Vollzeitbeschäftigung). Es kann sein, dass das Taschengeld auf andere Leistungen bzw. Ansprüche angerechnet wird.
  • Sie benötigen eine Beschäftigungserlaubnis. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.
  • Am Ende Ihres Dienstes erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.

Welche Chancen und Möglichkeiten gibt es?

  • Sie arbeiten in sozialen Einrichtungen (z.B. Kitas, Krankenhäuser, Altenheime) im pädagogischen, pflegerischen, technischen oder hauswirtschaftlichen Bereich.
  • Sie lernen Arbeitsbedingungen und -abläufe in Deutschland kennen.
  • Der FSD Köln unterstützt Sie mit pädagogischer Begleitung.
  • Die Kosten für Sprachkurse und -prüfungen können in der Zeit des Freiwilligendienstes übernommen werden.
  • Der Freiwilligendienst ist offen für Menschen aus allen Herkunftsländern.

Bitte beachten Sie:

  • Der Freiwilligendienst sichert nicht den Aufenthalt und schützt somit nicht vor Abschiebung.
  • Absprachen mit dem Jobcenter und/oder Sozialamt sind weiterhin nötig.