BFD in der Familienpflege

Mit dem Begriff Familienpflege ist eine ambulante Hilfe gemeint. Familienpfleger/-innen unterstützen Eltern für eine begrenzte Zeit im Haushalt und bei der Kinderbetreuung. Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb diese Unterstützung notwendig sein kann:

 

  • Ein Elternteil ist krank und kann sich deshalb nicht um die Kinder kümmern. Der andere Elternteil ist aus beruflichen oder anderen Gründen nicht in der Lage, für die Kinder zu sorgen.
  • Wegen einer Risikoschwangerschaft kann sich die Mutter nur eingeschränkt um die anderen Kinder und den Haushalt kümmern.
  • Die Eltern sind mit der Kinderbetreuung und/oder Haushaltsführung überfordert und werden deshalb vom Jugendamt unterstützt.

 

Typische Aufgaben:

Freiwillige fahren in der Regel mit Fachkräften zu den Familien. Gemeinsam mit ihnen übernehmen sie folgende Aufgaben:

 

Betreuende Aufgaben

  • Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder,
  • Hilfestellung bei Schulaufgaben, sowie
  • altersgerechte Beschäftigung der Kinder,
  • Begleiten der Kinder zu Freizeitaktivitäten.

Pflegerische Aufgaben

  • Säuglingspflege,
  • Pflege von Behinderten,

Hauswirtschaftliche Aufgaben

  • Einkauf (kein Großeinkauf),
  • Nahrungszubereitung,
  • Haushaltspflege, Wäschepflege (kein Hausputz).

Verwaltungsaufgaben

  • Erstellen von Pflegedokumentationen mit der Praxisanleitung.

Voraussetzungen:
Selbstständigkeit, Spaß an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und am Umgang mit Kindern, unter Umständen ist ein Führerschein vonnöten.

Arbeitszeiten: Sehr unregelmäßig, meist wird ein individueller Wochenarbeitsplan erstellt.