Wir setzen uns für Eltern an allen Grundschulen ein
Unsere Arbeit an Grundschulen
Sind die Kinder eingeschult, bekommen auch die Eltern eine neue Rolle in der Begleitung ihrer Kinder zugewiesen: Die gesetzlich geregelte Elternmitwirkung fordert Eltern auf, sich in Wahlämtern in der Schulpflegschaft oder der Schulkonferenz zu engagieren. Sie bietet Möglichkeiten, Schulleitung und Lehrer beratend zu begleiten. Dabei können gewählte Elternvertreter(innen) bei Bedarf Unterstützung und Informationen durch die KED erhalten.
Grundschulen sind in NRW grundsätzlich (bis auf sehr vereinzelte Ausnahmen) in Trägerschaft der Städte und Gemeinden. Traditionell finden wir in unserem Bundesland hauptsächlich Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) und Konfessionsgrundschulen (KGS und EGS). Die Konfessionsgrundschulen erfüllen den von Eltern häufig geäußerten Wunsch nach Wahlfreiheit bei der Beschulung ihres Kindes, sie bereichern die Schullandschaft durch ausdrücklich an christlichen Werten orientierten Schulprogramm.
Wir setzen uns für Eltern an allen Grundschulen ein, die die Unterstützung der KED Köln suchen: Unsere Vorträge & Angebote sind offen für Teilnehmer aller Konfessionen und Religionen - und insofern auch für Gemeinschaftsgrundschulen gut geeignet!
Vorträge und Unterstützung durch die KED Köln
Neben den im Schulgesetz vorgesehenen Elternabenden kann es sinnvoll sein, sich zu informativen Gesprächen mit anderen Eltern zusammen zu finden. Sollen diese neben einem Austausch der Eltern untereinander ein Thema vertiefend behandeln, bietet es sich an, einen Vortrag oder eine moderierte Diskussion dazu zu organisieren.
Wir unterstützen Sie bei der Themen & Referentensuche, der Organisation und Finanzierung: Sprechen Sie uns an!
Für unsere Mitglieder organisieren wir in der Regel eine 100%-ige Kostenübernahme der Veranstaltung.
Die Katholische Grundschule - ein Auslaufmodell?
In einer differenzierten Bildungslandschaft sind Bekenntnisschulen ein wichtiger & unverzichtbarer Bestandteil
Durch eine bewusst christliche Ausrichtung tragen sie gerade in einer pluralen Gesellschaft dazu bei, das Christentum und die mit diesem verbundenen Werte als gestaltende Kraft lebendig zu halten und zu vermitteln.
Bekenntnisgrundschulen bedeuten daher eine Wahlmöglichkeit für alle Eltern, die wollen, dass ihr Kind in der Grundschule über den Religionsunterricht hinaus christlich erzogen wird. Diesen Anspruch können Gemeinschaftsgrundschulen, die in Offenheit für alle Bekenntnisse und Weltanschauungen erziehen und bilden, nicht uneingeschränkt erfüllen.
Es ist gut und richtig, dass NRW sich in seiner Landesverfassung verpflichtet, ein Schulangebot nach den Wünschen der Eltern zu gewährleisten, und dass daher allein diese über die Schulart ihres Kindes entscheiden.
Viele Eltern legen Wert darauf, dass ihr Kind auch in Zukunft über den Religionsunterricht hinaus von Lehrerinnen und Lehrern im oben geschilderten Sinne nach christlichen Werten unterrichtet und erzogen wird, und dass es auch im Schulleben die Feste und Feiern des Kirchenjahrs kennen und schätzen lernt. Wer überdies wünscht, dass sein Kind auch in der Schule eine Verbindung zu den Kirchengemeinden erfährt, der sollte sich für den Erhalt der Bekenntnisschulen stark machen.
Die Schulen ihrerseits haben sich damit ein hohes Ziel gesetzt: sie müssen sich um ein deutliches Profil bemühen und es im Alltag umsetzen. Besonders gut gelingt das, wenn alle, Schulleitung, Eltern und Lehrer(innen) an einem Strang ziehen. Wo dies verwirklicht ist, sind Bekenntnisschulen oft auch bei Eltern und Kindern beliebt, die diesem Bekenntnis nicht angehören, was zuweilen zu Konflikten wegen der Vergabe der Plätze geführt hat. Doch das kann und darf kein Grund sein, eine Schule ihrer christlichen Prägung zu berauben oder das Modell im Ganzen in Frage zu stellen: Im Gegenteil: es bestätigt, dass Bekenntnisschulen und damit die Wahlfreiheit der Eltern erhaltenswert sind.
Grundschulen-Broschüren der KED in NRW
Informationen & Wissenswertes über diese Schulform