Ihre Beteiligung ist gefragt
Weiterführende Schulen
Eine „weiterführende“ Schule besuchen in NRW alle Kinder ab der Jahrgangsstufe 5. Dabei unterscheiden sich diese Schulen nach Schulform und Organisation.
Erscheint für Ihr Kind ein Gymnasium, eine Real- oder Hauptschule/Sekundarschule oder eine Gesamtschule geeignet? Und welche soll es dann sein? Abgesehen von den Schulen in staatlicher Trägerschaft haben Eltern an vielen Standorten auch die Möglichkeit, für ihr Kind eine sogenannte „Ersatzschule“ zu wählen: staatlich anerkannte Schulen in privater Trägerschaft. Das Erzbistum Köln bietet 32 weiterführende Schulen als Ergänzung zu den staatlichen Schulen an, daneben gibt es katholische Schulen, die von Ordensgemeinschaften getragen werden.
Unabhängig davon, welche Schule Ihr Kind besucht, sind Sie als Eltern als Kooperationspartner für die Schule gefragt: Elternmitwirkung ist ein gesetzlich verankertes Recht. Sie sind berechtigt, durch Wahlen Elternvertreter bis in das Entscheidungsgremium der Schule, die Schulkonferenz, hinein zu wählen. Aber auch darüber hinaus ist Ihre Beteiligung als Erziehungsberechtigte in der Schule Ihrer Kinder immer gefragt: nur in respektvollem Miteinander gelingt Eltern und Lehrern eine Erziehungspartnerschaft zum Wohl ihrer Kinder.
Vorträge
Jugendliche auf dem Weg zum Erwachsensein zu begleiten ist gar nicht so einfach. Der Umgang mit den pubertierenden jungen Menschen, aber auch der zunehmende Einfluss von außen werfen Fragen auf, die im Rahmen unserer Vorträge und Workshops an weiterführenden Schulen thematisiert werden. Hier können sich Eltern z.B. über die neuen und sich ständig weiter entwickelnden Medien informieren, sie erfahren, was Mädchen und Jungen in der Pubertät umtreibt und wie man mit ihnen erfolgversprechend kommuniziert, um nur einige Beispiele zu nennen.
Einige Schulen haben solche Vorträge bereits zu einer festen Einrichtung gemacht und bieten regelmäßig Veranstaltungen an, die auch für Eltern anderer Schulen offen sind.
Bieten Sie Eltern ein Forum für den inhaltlichen Austausch über Erziehungsfragen -wir unterstützen Sie bei der Themenwahl, der Referentensuche und der Finanzierung!
Erläuterungen
Zum Schulgesetz in NRW kommen Sie hier.
Darüber hinaus gilt für alle Schulen des Erzbistums Köln das kirchliche Schulgesetz.
Broschüren zum Thema
Informationen & Wissenswertes