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Der Kreiskatholikenrat stellt sich vor:

Der Vorstand des Kreiskatholikenrates

Am 24. März 2022 hat die Vollversammlung des Kreiskatholikenrates Rhein-Erft einen neuen Vorstand gewählt.

Der Kreiskatholikenrat Rhein-Erft ist das gewählte Organ der katholischen Laien auf der Ebene des Kreisdekanates Rhein-Erft im Erzbistum Köln.

Er repräsentiert die Katholiken aller Städte und Gemeinden, kirchlich die Seelsorgebereiche in: Bedburg, Elsdorf, Bergheim, Pulheim. Kerpen, Frechen, Erftstadt, Hürth, Brühl und Wesseling. Das Kreisdekanat Rhein-Erft umfasst jetzt 19 Seelsorgebereiche. In Hürth sind drei Pfarrgemeinderäte zu einem Pastoralrat zusammengeschlossen.

225.000 Katholiken gibt es im Rhein-Erft-Kreis. Für sie alle ist der Kreiskatholikenrat zuständig, will Vernetzungen schaffen zwischen einzelnen Pfarrgemeinden, Verbänden, Projekten und Institutionen, aber auch seelsorgerisch tätig sein.

Aufgaben

Der Stadt- oder Kreiskatholikenrat hat als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken in seinem Gebiet Insbesondere die Aufgaben

  1. die Entwicklungen im kommunalen , regionalen, staatlichen, gesellschaftlichen und kirchlichen Leben zu beobachten und die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten;
  2. Anregungen für das Wirken der Katholikinnen und Katholiken in Kirche, Staat und Gesellschaft zu geben;
  3. gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der Katholikinnen und Katholiken eines Gebietes vorzubereiten und durchzuführen;
  4. zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens Stellung zu nehmen;
  5. die Pfarrgemeinderäte bei der Durchführung ihrer Arbeit zu fördern sowie in Konfliktfällen seine Vermittlung anzubieten;
  6. die katholischen Verbände, Organisationen und Gruppen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu beraten und ihre Arbeit aufeinander abzustimmen;
  7. Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung anzubieten, zu veranlassen oder durchzuführen;
  8. bei der Festlegung der Schwerpunkte und Richtlinien der pastoralen Planung mitzuwirken;
  9. den Stadt- und Kreisdechanten und die Geistlichen des Dekanats in pastoralen Fragen zu beraten;
  10. den Bischof bei der Ernennung des Stadt- bzw. Kreisdechanten zu beraten;
  11. die Vertreterinnen und Vertreter des Stadt- oder Kreiskatholikenrates in den Diözesanrat zu wählen und Beauftragte in andere Gremien zu entsenden.