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FSJ und BFD als einjährig gelenktes Praktikum
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) werden als berufspraktischer Teil zum Erwerb der Fachhochschulreife anerkannt.
Seit Februar 2012 sind der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) dem einjährig gelenkten Praktikum gleichgestellt. Somit berechtigt die Bescheinigung über das geleistete FSJ bzw. den geleisteten BFD gemeinsam mit dem Schulabgangszeugnis, auf dem der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt ist, zum Fachhochschulstudium. Zu Beachten ist, dass der Freiwilligendienst (FSJ oder BFD) in Vollzeit und zwölf Monate geleistet werden muss.
Um sich in NRW an einer FH zu bewerben, genügt es, das Abgangszeugnis und die Bescheinigung sowie das Zeugnis über den Freiwilligendienst einzureichen. Für ein Studium in anderen Bundesländern empfiehlt es sich eine Gesamtbescheinigung bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen.
Wer bereits vor dem FSJ bzw. BFD weiß, was er im Anschluss daran studieren möchte, sollte vorab bei den Hochschulen für den angestrebten Studiengang nachfragen, ob für die Studienzulassung bestimmte Praktika vonnöten sind. Das ist besonders dann ratsam, wenn Sie etwas Technisches studieren möchten. Dann müssten Sie neben den zwölf Monaten Freiwilligendienst noch eine weitere Zeit für das Absolvieren des Praktikums bzw. der Praktika einplanen.
Außerdem ist zu beachten, dass die Wartezeit bei Hochschulstart erst mit Erwerb der Fachhochschulreife, also nach Beendigung des praktischen Teils der Fachhochschulreife, beginnt.
Wer beim Verlassen der Schule noch nicht volljährig und deshalb die die Schulpflicht noch nicht erfüllt hat, kann bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Schulamt) von der Schulpflicht befreit werden, wenn eine Freiwilligendienstbescheinigung vorgelegt wird. Diese Bescheinigung erhalten die FSJ-ler/-innen und BFD-ler/-innen vom FSD Köln.
Weitere Informationen
- Ausführliche Infos gibt es auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg.
- Auskünfte erhalten Sie außerdem bei den Bezirksregierungen
- Düsseldorf und
- Köln