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Fragen und Antworten zu den beiden Freiwilligendiensten im Erzbistum Köln (FSJ und BFD)
Hier haben wir häufig gestellte Fragen und deren Antworten zu folgenden Themenkomplexen aufgelistet:
ALLGEMEINE FRAGEN
Was sind Freiwilligendienste im Erzbistum Köln?
Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 27 Jahren können im Gebiet des Erzbistums Köln einen Freiwilligendienst in einer sozialen Einrichtung absolvieren. Es gibt zwei verschiedene Freiwilligendienste: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Zu beiden Diensten gehören neben der Arbeit in den Einsatzstellen die Bildungsseminare, die für alle Freiwilligen verpflichtend sind.
Wer kann einen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) im Erzbistum Köln machen?
Alle Frauen und Männer zwischen 16 und 27 Jahren, die sich ein Jahr lang in einer sozialen Einrichtung engagieren wollen. Alle, die über 27 Jahre alt sind, können einen Bundesfreiwilligendienst für über 27-Jährige absolvieren. Infos hierzu gibt es hier.
Wie lange dauert ein FSJ/ein BFD?
In der Regel dauern ein Freiwilliges Soziales Jahr und der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate. Zu bestimmten Terminen können sich Interessierte aber auch für einen sechsmonatigen Freiwilligendienst bewerben.
Bekomme ich für meine Tätigkeit als FSJ-ler/-in oder BFD-ler/-in Geld?
Ja. FSJ-ler/-innen und BFD-ler/-innen erhalten monatlich eine Pauschale inkl. 50 Euro Verpflegungspauschale).
Wann beginnt ein FSJ/ein BFD?
Ein Freiwilligendienst kann beim FSD grundsätzlich jederzeit gestartet werden.
Wie viele Stunden arbeite ich während des FSJ/BFD?
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Je nach Einsatzstelle kann es sein, dass Sie am Wochenende oder in Wechselschichten (Früh- und Spätdienst) arbeiten müssen. Nachtdienste sind für Freiwillige ausgeschlossen.
Kann ich meinen Freiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren?
In begründeten Fällen (wie Betreuung eines Kindes oder Angehörigen, gesundheitliche Beeinträchtigung, Teilnahme an Bildungs-, Qualifizierungsangeboten oder Integrationskurs) können Sie ihren Freiwilligendienst mit einem wöchentlichen Stundenumfang von mehr als 20 Stunden auch in Teilzeit absolvieren. Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung klären Sie gemeinsam mit dem FSD und Ihrer Einsatzstelle ab. Für die verpflichtenden Bildungsseminare kann jedoch keine Teilzeitregelung getroffen werden.
In welchen Bereichen kann ich einen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) machen?
Ein FSJ oder einen BFD kann in vielen verschiedenen sozialen Einrichtungen gemacht werden:
- Jugendverband
- Jugendzentrum
- Katholische Jugendfachstelle
- Kinderheim
- Offene Ganztagsschule
- Wohnheim für Menschen mit Behinderung
- Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung
- Hospiz
- Krankenhaus
- Senioren- und Pflegeheim
- Sozialstation / Ambulante Hilfe
- Rehakliniken
- Einrichtungen für psychisch Kranke
- Familienpflege
- Bahnhofsmission
- Einrichtungen der Suchthilfe
- Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
- Bildungshaus
- Katholische Hochschulgemeinde
- Kirchengemeinde
- Geschäftsstelle einer gemeinnützigen Organisation
- Sonstiges
Kann ich ein FSJ oder BFD auch im Ausland machen?
Wir bieten ausschließlich FSJ- und BFD-Plätze im Erzbistum Köln an. Es gibt jedoch auch Bildungsträger die Freiwilligendienste im Ausland anbieten. Hier finden Sie eine Liste mit Trägern für das Freiwillige Europäische Jahr. Falls Sie Interesse haben, ein Jahr in einem Entwicklungsland zu arbeiten, dann ist vielleicht auch weltwärts etwas für Sie.
Wird ein FSJ oder BFD als gelenktes Praktikum anerkannt?
Seit Februar 2012 sind der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) dem einjährig gelenkten Praktikum gleichgestellt. Somit berechtigt die Bescheinigung über das geleistete FSJ bzw. den geleisteten BFD gemeinsam mit dem Schulabgangszeugnis zum Fachhochschulstudium. Zu beachten ist, dass der Freiwilligendienst (FSJ oder BFD) in Vollzeit und zwölf Monate geleistet werden muss.
FRAGEN ZUM UNTERSCHIED ZWISCHEN FSJ UND BFD
Was ist der Unterschied zwischen dem FSJ und dem BFD?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gibt es schon seit über 50 Jahren. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde hingegen erst im Juli 2011 als Ersatz für den Zivildienst eingeführt. Da der BFD dem FSJ nachgeahmt wurde, gibt es kaum Unterschiede zwischen diesen Freiwilligendiensten. Der größte Unterschied ist, dass der BFD auch über 27-Jährigen offen steht. Für diese gelten jedoch andere Rahmenbedingungen. Deshalb unterscheiden wir zwischen den Freiwilligendiensten für unter 27-Jährige (FSJ und BFD) und dem BFD für über 27-Jährige.
Gibt es zwischen dem FSJ und dem BFD für unter 27-Jährige überhaupt keine Unterschiede?
Es gibt einen Unterschied hinsichtlich der Vereinbarung. Beim FSJ wird eine Vereinbarung zwischen der/dem Freiwilligen, der Einsatzstelle und dem Bildungsträger – also dem FSD – geschlossen. Beim BFD erfolgt eine Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und der/dem Freiwilligen. Die Einsatzstelle und der Bildungsträger (FSD) stimmen dieser Vereinbarung dann zu. Dennoch bleibt der FSD für die BFD-ler/-innen Ansprechpartner bei allen Fragen zur Vereinbarung.
Außerdem hat das BAFzA bestimmt, dass alle BFD-ler/-innen ein Seminar zur politischen Bildung in einem Bildungszentrum des Bundes besuchen sollen. Deshalb werden bei den BFD-ler/-innen nur vier der fünf Seminare inhaltlich vom FSD gestaltet.
Wenn das FSJ und der BFD für unter 27-Jährige identisch ist, weshalb heißen diese beiden Dienste dann nicht gleich?
Wie bereits erwähnt, wurde der BFD als Ersatz für den Zivildienst eingeführt. Da 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, wurde auch der Zivildienst ausgesetzt. Sollte die Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst wieder eingeführt werden, dann werden die einstigen Strukturen wieder benötigt. Unter anderem aus diesem Grund gibt es zwei verschiedene Namen.
Wer entscheidet, ob ich ein FSJ oder einen BFD mache?
Hat sich ein/-e Bewerber/-in für eine Einsatzstelle entschieden und möchte auch die Einsatzstelle, diese/-n Bewerber als Freiwillige/-n einstellen, dann erstellt der FSD die Verträge. Zuvor teilen wir - anhand der vorhandenen FSJ- und BFD-Kontigenten ein - ob ein FSJ- oder BFD-Vertrag erstellt wird.
FRAGEN ZU DEN VORAUSSETZUNGEN
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich einen Freiwilligendienst im Erzbistum Köln absolvieren darf?
Für einen Freiwilligendienst im Erzbistum Köln ist es nicht ausschlaggebend, welchen Schulabschluss Sie haben. Auch ist es nicht erforderlich katholisch zu sein, um sich bei uns zu bewerben. Wichtig ist, dass Sie motiviert sind, sich ein Jahr lang freiwillig für andere Menschen zu engagieren. Darüber hinaus sollten Sie zwischen 16 und 26 Jahren alt sein.
Kann ich als Ausländerin oder als Ausländer einen Freiwilligendienst im Erzbistum Köln machen?
Ja. Die Nationalität spielt für uns keine Rolle. Wenn Sie aus dem Ausland kommen, dann können Sie sich allerdings nur für einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst bewerben. Außerdem ist es wichtig, dass Sie die deutsche Sprache gut beherrschen (mind. B1 Niveau). Falls Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, benötigen Sie außerdem ein gültiges Visum.
Muss ich katholisch sein?
Nein. Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst im Erzbistum Köln ist prinzipiell nicht an eine Kirchen- oder Religionszugehörigkeit gebunden. Allerdings sollten Sie die Bereitschaft mitbringen, sich in den Seminaren mit religiösen Themen auseinanderzusetzen.
FRAGEN ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN
Bis wann kann ich mich bewerben? Gibt es Bewerbungsfristen?
Wir haben keine Bewerbungsfristen, sondern vermitteln die Freiwilligen-Plätze nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbung. Je früher Sie sich bewerben, desto größer ist jedoch Ihre Chance, dass Sie zu Ihrem Wunschtermin und in Ihrem Wunschbereich einen FSJ- oder BFD-Platz bekommen. Empfehlenswert ist es, sich vier Monate vor dem gewünschten Beginn zu bewerben.
Wie bewerbe ich mich?
Alle Informationen rund um die Bewerbung finden Sie hier.
Woher bekomme ich die Bewerbungsunterlagen?
Den Bewerbungsbogen können Sie hier herunterladen.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Wenn Sie einen Freiwilligendienst im Erzbistum Köln (FSJ oder BFD) absolvieren möchten, dann schicken Sie uns eine schriftliche Bewerbung oder bewerben Sie sich online bei uns. Sobald wir uns Ihre Unterlagen angeschaut haben, werden wir versuchen, Ihnen eine geeignete Einsatzstelle zu vermitteln. Das funktioniert folgendermaßen: Entweder wir laden Sie zu einem persönlichen Gespräch ein und versuchen gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Stelle für Sie zu finden ODER wir vermitteln Ihnen in einem telefonischen Gespräch eine geeignete Einsatzstelle. Danach stellen Sie sich dann bei der jeweiligen Einsatzstelle vor und arbeiten dort im Idealfall ein oder zwei Tage zur Probe. Bitte beachten: Wir leiten Ihre Bewerbungsunterlagen nicht an die Einsatzstellen weiter. Deshalb kann es sein, dass die Einsatzstellen erneut Ihre Bewerbungsunterlagen verlangen.
Bekomme ich mehr als eine Stelle vermittelt?
Ja. Unter Umständen erhalten Sie die Kontaktdaten von bis zu drei Einsatzstellen, bei denen Sie sich dann bewerben können.
FRAGEN ZU DEN LEISTUNGEN WÄHREND DES FREIWILLIGENDIENSTES
Bekomme ich Verpflegung?
Zusätzlich zum Taschengeld (zurzeit 423 €) bekommen Sie 50 € Zuschuss zur Verpflegung. Sie erhalten von Ihrer Einsatzstelle also 473 € pro Monat. Wenn Sie in der Einrichtung Verpflegung erhalten, dann kann es sein, dass Sie dafür einen Kostenbeitrag bezahlen müssen.
Werden die Fahrtkosten zur Einsatzstelle erstattet?
Nein. Die täglichen Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht erstattet. Sie haben aber die Möglichkeit, ein vergünstigtes Monatsticket oder eventuell ein Jobticket zu erhalten. Wichtig ist jedoch, sich vor Beginn des Freiwilligendienstes darum zu kümmern. Denn viele vergünstigte Tickets sind an eine Laufzeit gebunden und können nur zu bestimmten Terminen gekauft werden.
Kann ich Wohngeld beantragen?
Ja. Sie können beim zuständigen Amt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Wohngeld beantragen. Es ist jedoch ratsam, beim Amt persönlich zu klären, ob sie einen Anspruch auf das Wohngeld haben oder nicht.
Haben meine Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld?
Ja. Kindergeld, Kinderfreibeträge sowie weitere kinderbezogene Leistungen werden während des FSJ und des BFD in der Regel weitergezahlt.
Brauche ich eine Lohnsteuerkarte oder eine Steueridentifikationsnummer (IdNr)?
Die Lohnsteuerkarte wurde 2012 abgeschafft. Deshalb müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis nun die so genannte Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) und den Tag der Geburt mitteilen sowie eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug abgeben. Das gilt auch für FSJ-ler/-innen und BFD-ler/-innen. Die IdNr und die Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug erhalten Sie beim Finanzamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
Woher bekomme ich eine Steueridentifikationsnummer (IdNr)?
Die Steueridentifikationsnummer (IdNr) erhalten Sie entweder beim für Sie zuständigen Finanzamt oder beim Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort.
Bin ich während des Freiwilligendienstes versichert?
Während des FSJ und des BFD sind Sie kranken-, renten-, unfall-, arbeitslosen- und haftpflichtversichert. Die Beiträge dafür übernimmt die Einsatzstelle für Sie. Sie müssen also nichts dafür bezahlen.
Wie ist das mit der Krankenversicherung?
Während des FSJ und des BFD müssen Sie sich selbst krankenversichern. Sie können in dieser Zeit also nicht in der Familienversicherung bleiben. Die Beiträge für die Krankenversicherung zahlt die Einsatzstelle für Sie. Falls Ihre Eltern privatversichert sind, sollten Sie abklären, ob Ihre Mitgliedschaft für die Zeit Ihres Dienstes ruhend gestellt werden kann. Denn nur wenn sie ruhend gestellt wird (eine Anwartschaft beantragt wird) können Sie später wieder über Ihre Eltern privatversichert werden. Am besten Sie besprechen das mit Ihren Eltern.
FRAGEN RUND UM DIE SEMINARE
Was sind Bildungsseminare?
Als „Bildungsseminare“ oder „Seminare“ bezeichnen wir die regelmäßigen Treffen, die für alle FSJ-ler/-innen und BFD-ler/-innen verpflichtend sind. Gemeinsam mit etwa 25 anderen Freiwilligen verbringen Sie fünf Tage in einem Bildungshaus des Erzbistums Köln. Die Seminare sollen Ihnen eine Hilfestellung für Ihren Arbeitsalltag und für Ihre persönliche Entwicklung geben. Kurz zusammengefasst, geht es bei den Seminaren darum:
- andere Freiwillige kennenzulernen,
- Erfahrungen aus den Einsatzstellen auszutauschen,
- als Team in der Gruppe zu arbeiten,
- Verantwortung für sich selbst und andere Menschen zu übernehmen,
- das Selbstbewusstsein und die eigene Persönlichkeit zu stärken,
- Spaß zu haben.
Wie viele Seminare gibt es?
Während eins zwölfmonatigen Freiwilligendienstes gibt es fünf Seminare à fünf Tage. Bei einem sechsmonatigen Dienst sind drei Seminare à fünf Tage verpflichtend.
Muss ich an den Seminaren teilnehmen?
Ja. Die Teilnahme an den Bildungsseminaren ist verpflichtend. Das steht sowohl in der FSJ- als auch in der BFD-Vereinbarung und in den jeweiligen Gesetzen. Deshalb darf zu Seminarzeiten kein Urlaub genommen werden. Außerdem gilt: Seminarzeit ist Arbeitszeit.
Bitte beachten: Auch die Übernachtung in den Bildungshäusern ist bei uns verpflichtend!
Muss ich für die Seminare bezahlen?
Nein, die Kosten für die Seminare übernehmen wir. Zusätzlich bekommen Sie die Fahrtkosten zum Seminar von uns erstattet.
Wann erfahre ich, wann die Seminare sind?
Zu Beginn Ihres Freiwilligendienstes erhalten Sie von uns einen Brief, in dem wir die Seminartermine für die komplette Zeit Ihres Freiwilligendienstes mitteilen.
Wo finden die Seminare statt?
In der Regel finden die Seminare in einem Bildungshaus des Erzbistums Köln statt. Hier finden Sie die verschiedenen Seminarorte.
Alle, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten, besuchen ein Seminar zur politischen Bildung in einem Bildungszentrum des Bundes. Wo diese Bildungszentren sind erfahren Sie hier.
FRAGEN, DIE WÄHREND DES DIENSTES AUFTAUCHEN KÖNNEN
Kann ein FSJ/ein BFD auch verlängert werden?
Ein FSJ und BFD kann – sofern alle Beteiligten einverstanden sind – auch verlängert werden. Verlängert werden kann von
- sechs auf zwölf Monate
- und von zwölf auf 18 Monate.
Falls Sie Ihren Freiwilligendienst verlängern möchten, dann besprechen Sie das am besten zunächst mit Ihrer Einsatzstelle und dem/der für Sie zuständigen Bildungsreferenten/-in.
Kann ich meinen Freiwilligendienst vorzeitig beenden, falls ich einen Studien- oder Ausbildungsplatz erhalte?
Ja. Aufgrund eines Studien- oder Ausbildungsplatzes kann das FSJ sowie der BFD vorzeitig beendet werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre zuständige Bildungsreferentin/Ihren zuständigen Bildungsreferenten.
Habe ich Urlaubsanspruch während meinem Freiwilligendienst?
Ja. Bei einem zwölfmonatigen Freiwilligendienst haben Sie 26 Tage Urlaub. Bei einem sechsmonatigen Freiwilligendienst stehen Ihnen 13 Urlaubstage zu.
Muss ich Urlaub nehmen, falls ich zu einen Vorstellungsgespräch für einen Ausbildungsplatz eingeladen werde?
Nein. Freiwillige müssen für Vorstellungsgespräche keinen Urlaub nehmen. Dennoch sollten Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Einsatzstelle absprechen.
Darf ich während meinem Freiwilligendienst einen Nebenjob haben?
Das Freiwillige Soziale Jahr und der Bundesfreiwilligendienst sind Vollzeittätigkeiten. Sprich Sie arbeiten 39 Stunden die Woche. Deshalb sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie nebenher noch arbeiten möchten/können. In jedem Fall müssen Sie mit Ihrer Einsatzstelle abklären, ob sie damit einverstanden ist, dass Sie einer Nebentätigkeit nachgehen. Außerdem benötigen Sie auch unsere Zustimmung über Ihre Nebentätigkeit. Informieren Sie deshalb die für Sie zuständige Bildungsreferentin/den für Sie zuständigen Bildungsreferenten.